Tyraminarme Ernährung

Tyraminarme Ernährung

Unter der Einnahme von bestimmten Antidepressiva (MAO-Hemmer) müssen besondere Ernährungsrichtlinien der tyraminarmen Ernährung beachtet werden. Doch keine Sorge: Das Konzept der tyraminarmen Ernährung ist leicht umsetzbar und Sie werden auch weiterhin eine große Auswahl an schmackhaften Lebensmitteln haben und abwechslungsreich, gesund sowie genussvoll essen können.

Warum ist eine tyraminarme Ernährung notwendig?

Tyramin ist ein biogenes Amin, das in bestimmten Nahrungs- und Genussmitteln natürlicherweise vorkommt. Die meisten Nahrungsmittel enthalten jedoch kein Tyramin. Unser Körper ist an das Vorkommen biogener Amine angepasst und im Normalfall werden sogar tyraminreiche Lebensmittel wie Käse oder Matjes gut vertragen. Denn eigentlich baut das körpereigene Enzym Monoaminoxidase (MAO) als natürlicher Schutzfilter biogene Amine ab, bevor diese ins Blut gelangen. Manchmal ist diese Schutzfunktion jedoch vermindert, etwa aufgrund einer genetischen Veranlagung, einer akuten Erkrankung oder wegen der Einnahme eines bestimmten Medikaments.

Bestimmt hat Ihr Arzt mit Ihnen besprochen, dass Sie im Rahmen Ihrer Therapie besondere Ernährungsrichtlinien beachten müssen: Vom Tag vor der ersten Einnahme von MAO-Hemmern, während der Behandlung mit MAO-Hemmern und bis zwei Wochen nach dem Absetzen müssen Sie unbedingt darauf achten, tyraminhaltige Lebensmittel zu vermeiden oder nur in geringen Mengen zu sich zu nehmen.

Was muss ich beachten? Frisch und nicht lange lagern!

Werden biogene Amine im Übermaß (mehr als 800 mg Tyramin pro Mahlzeit) mit der Nahrung aufgenommen, können toxische Erscheinungen in Form von Übelkeit, Kopfschmerzen und Blutdruckanstieg auftreten. Während der Therapie mit bestimmten Antidepressiva (MAO-Hemmer) muss aber bereits ab einer Aufnahme von 6 mg mit leichten Symptomen und ab 25 mg Tyramin pro Mahlzeit mit schweren Reaktionen gerechnet werden.

Alle Nahrungsmittel sind so frisch wie möglich zu verwenden. 

  • Nicht oder unvollständig gegarte Speisen sind am Tag der Zubereitung zu verzehren.
  • Geöffnete Halbkonserven sowie aufgetaute Feinfrosterzeugnisse sind am gleichen Tag zu verbrauchen. 
  • Angebrochene Vollkonserven oder vollständig gegarte Speisen können bis 4 Grad im Kühlschrank bis zu 48 h aufbewahrt werden

Eine Aufstellung der verbotenen und in geringen Mengen erlaubten Lebensmittel sowie zahlreiche Beispiele von erlaubten Lebensmitteln finden Sie in den Ernährungsrichtlinien. Beispiele einiger verbotener Lebensmittel mit Vorschlägen von ersatzweise verwendbaren Lebensmitteln finden Sie in den Alternativen. Eine Auflistung der Ernährungsrichtlinien und -alternativen für die tyraminarme Ernährung finden Sie im Service Bereich oder gern per Download oder Versand im Servicebereich.

ERNÄHRUNGSRICHTLINIEN für die tyraminarme Ernährung

Beispiele erlaubter Lebensmittel

  • frische Rohmilch (4° C, 48 h Verbrauchsfrist ab Hof)
  • Trinkmilch, pasteurisiert (4° C, 48 h haltbar ab Molkerei; entspricht dem Verfallsdatum)
  • H-Milch, UHT-Milch und daraus hergestellte Mischmilcherzeugnisse (Frucht-, Vanille-, Schokomilch u.ä.)
  • Butter, Sahne, saure Sahne, Buttermilch, Kaffeesahne, Quark, Frischkäse und -zubereitungen mit Kräutern und Gemüse u.ä.
  • Schmelzkäse

In geringen Mengen erlaubte Lebensmittel *

  • halbfester (kurz und kalt aufbewahrt, wenig Geruch) Schnittkäse aus pasteurisierter Milch (z. B. Gouda, Chester, Edamer) jeweils 1 Scheibe à 20 g
  • Mozzarella oder Feta-Käse jeweils aus pasteurisierter Milch mit Kuhmilchanteil bis 20 g
  • Joghurt, Kefir und ihre Zubereitungen ca. 250 ml
  • Vanille- und Fruchteis je 1 Kugel

Verbotene Lebensmittel

  • Salzlakengereifter Hartkäse, z.B. Emmentaler Käse, Bergkäse, Parmesan und ähnliche Schnittund Reibekäse aus Rohmilch
  • Edelschimmelkäse, z.B. Roquefort, Camembert und ähnliche Sorten
  • Käse mit Schmierebildung, z.B. Limburger, Butterkäse, Rotschmierekäse, Harzer Käse, Handkäse

Beispiele erlaubter Lebensmittel

  • frisches Fleisch aller schlachtbaren Haussäugetiere und Wild inkl. Zungen und Herzen
  • frisches Geflügelfleisch und Gefrierware
  • Fleischkonserven, Frühstücksfleisch, Corned Beef, Fleisch- Soße-Konserven
  • Fleischpasteten und Bratenaufschnitt
  • Brühwurst aller Sorten, z.B. Wiener, Bockwurst, Bierschinken, Mortadella, Jagdwurst u.ä.
  • Kochwurst, z.B. Sülzwürste, Leberwürste, Blutwürste
  • Kassler, Pökelfleisch, Pökelzunge

In geringen Mengen erlaubte Lebensmittel *

  • Schweineleber maximal 100 g
  • frische Knacker maximal 100 g (noch weich!)
  • Teewurst, Mettwurst, feine Braunschweiger bis 50 g
  • luftgetrockneter und gereifter Schinken bis 20 g
  • handelsübliche Fertigsoßen bis 100 ml

Verbotene Lebensmittel

  • Rinder- und Geflügelleber
  • Nieren aller Schlacht- und Wildtiere
  • Suppen- und Brühwürfel
  • Wildfleisch und andere Fleischprodukte mit starker Alterung und strengem Geruch
  • hart ausgereifte Salami u.ä. Rohwürste, besonders mit Edelschimmelbelag

Beispiele erlaubter Lebensmittel

  • Weizenkeimlinge
  • Körner, Flocken, Mehle, Grieße und Graupen von Weizen, Roggen, Hafer, Gerste, Mais, Reis, Buchweizen, Hirse
  • Nudeln
  • Brot, Brötchen, Kuchen

Verbotene Lebensmittel

  • Gerstenkeimlinge (Malz)

Beispiele erlaubter Lebensmittel

  • frischer Fisch (Eislagerung!)
  • Gefrierfisch
  • Fischstäbchen oder -filet gefroren heiß geräucherter Fisch (Bückling, Räuchermakrele, Sprotten, Heilbutt, Rotbarsch, Dorsch u.ä.)
  • frische Langusten, Austern und Krebse
  • Fischvollkonserven aus Sardinen und Heringen (z.B. Ölsardinen, Heringe in Tomate, Öl oder Sahnesoßen u.ä.)

In geringen Mengen erlaubte Lebensmittel *

  • saure Heringe, Rollmops bis 100 g
  • Heringshappen in Mayonnaise oder Gelee bis 100 g
  • Thunfischkonserven bis 50 g

Verbotene Lebensmittel

  • Salzhering, Matjeshering, Salzsardinen, Anchovis, Kaviar und verwandte salzkonservierte rohe Produkte
  • kalt geräucherter Fisch (z.B. Lachshering, Lachsmakrele u.ä.)
  • Trockenfisch, Stockfisch, Klippfisch
  • Dorschleber
  • Kalmare (Tintenfische)
  • Fischsoßen, asiatische Soßen

Beispiele erlaubter Lebensmittel

  • frische Eier, Eipulver

Verbotene Lebensmittel

  • Soleier

Beispiele erlaubter Lebensmittel

  • Backhefe, Hefegebäck
  • handelsübliche Fertigsuppen

IN GERINGEN MENGEN ERLAUBTE LEBENSMITTEL *

  • handelsübliche Fertigsoßen und Soßen u.ä. aus Großküchen bis 100 ml Soße
  • handelsübliche Pulver zur Herstellung von Soßen bis 100 ml
  • handelsübliche Fertiggerichte mit bis zu 100 ml Soße

Verbotene Lebensmittel

  • Marmite und andere konzentrierte Hefeextrakte

Beispiele erlaubter Lebensmittel

  • Erbsen, Linsen
  • grüne, unreife Bohnen in der Schote
  • Sojabohnen, Sojakeimlinge
  • Sojamilch

 

Verbotene Lebensmittel

  • reife braune Bohnen (z.B. Kidneybohnen), Puffbohnen (auch Pferdebohnen oder Saubohnen) , weiße Bohnen
  • Bohnenkeimlinge
  • asiatische Sojasoßen gereifte
  • Tofuprodukte u.ä.

Beispiele erlaubter Lebensmittel

  • Trinkkakao, Trinkschokolade
  • Kuvertüre auf Backwaren

IN GERINGEN MENGEN ERLAUBTE LEBENSMITTEL *

  • Pralinen mit Sahne-, Frucht- oder Marzipanfüllungen bis 20g
  • Haselnuss - Nougat bis 20g
  • Marzipan bis 20g
  • Milchschokolade bis 20g und Schokoriegel (auch als weiße Schokolade) mit Milch, Sahne oder Marzipanfüllung bis 50g
  • Müsliriegel mit Schokoüberzug bis 20g
  • Schokolade mit ganzen Haselnüssen, Cashewnüssen oder Mandeln bis 20g

Verbotene Lebensmittel

  • Bitterschokolade in massiven Tafeln oder in Figuren
  • Cognacbohnen, Likörpralinen, Kakaolikör
  • Schoko- und Nougateis

Beispiele erlaubter Lebensmittel

  • handelsübliche alkoholfreie Säfte mit keinem oder geringem Anteil an Zitrusfrüchten, Birne, Banane oder Pflaume (z. B. Moste, Limonaden, Multivitaminsäfte)
  • frisch gepresste Zitrussäfte
  • Mineralwasser, Kaffee, Cappuccino, Cola, Kräutertees, schwarzer Tee, Früchtetee, Malzkaffee

IN GERINGEN MENGEN ERLAUBTE LEBENSMITTEL *

  • handelsübliche Orangensäfte bis 100 ml

Verbotene Lebensmittel

  • Säfte mit hohem Birnen-, Bananen- oder Pflaumenanteil
  • handelsübliche Pampelmusensäfte
  • Nektare aus Zitrusfrüchten
  • alkoholische Getränke, z.B. Bier, Wein, Sekt, Cognac, Liköre, Weinbrände, Whiskey, Rum u.ä. (Bier und Wein auch in alkoholfreier Form!)

Beispiele erlaubter Lebensmittel

  • Äpfel, Ananas, Kirschen, gelbe und blaue Pflaumen, Erdbeeren, Johannis- und Stachelbeeren, Blau- oder Heidelbeeren, Preiselbeeren, Rhabarber, Zitronen, Mangos, Grapefruit, Orangen, Mandarinen, Pfirsiche, Aprikosen, helle Trauben

IN GERINGEN MENGEN ERLAUBTE LEBENSMITTEL *

  • schwarze Johannisbeeren bis 50 g, rote Trauben bis 250 g
  • ½ nicht hochreife Banane, Birne oder Avocado
  • getrocknete Früchte bis 20 g

Verbotene Lebensmittel

  • hochreife Bananen, Birnen und Avocados, rote Pflaumen, Feigen
  • Rumtopf

Beispiele erlaubter Lebensmittel

  • Kartoffeln, Möhren, Rot-, Weißund Wirsingkohl, Rosenkohl, Brokkoli, Blumenkohl, Schwarzwurzeln, Sellerie, Zwiebeln, Porree, Gurken, Tomaten, Paprika, Knoblauch, Speisepilze, Fenchel, Spargel, Zucchini, rote Beete (frisch oder vakuumverpackt), Salate, frische Kräuter

IN GERINGEN MENGEN ERLAUBTE LEBENSMITTEL *

  • pasteurisiertes Weinsauerkraut bis 100 g
  • pasteurisierte Gewürzgurken bis 100 g
  • Karotten (d.h. Jungmöhren, meist kürzer mit Laub) bis 20 g

Verbotene Lebensmittel

  • rohes Sauerkraut
  • rohe Salzgurken, Gewürzgurken aus dem Fass
  • Mixed Pickles, sauer eingelegte Pilze

Beispiele erlaubter Lebensmittel

  • Kokosnuss, Haselnuss, Erdnuss, Cashewnuss, Paranuss, süße Mandeln
  • Haselnussmus und -paste
  • Haselnuss-Marzipan

IN GERINGEN MENGEN ERLAUBTE LEBENSMITTEL *

  • Haselnuss - Nougat 20 g

Verbotene Lebensmittel

  • Walnuss
  • Walnuss- oder undeklarierter Nougat

Beispiele erlaubter Lebensmittel

  • Honig, Zuckerrübensirup
  • Essig, Senf
  • Brühe, gekörnte Brühe

Ihre Ernährungsrichtlinien

Bei Ihrer Ernährung sollten Sie jetzt grundsätzlich folgende Überlegung im Hinterkopf behalten: Tyramin entsteht in erster Linie bei Reifung, Vergärung, Fermentation oder ähnlicher Weiterverarbeitung von Lebensmitteln.

Besonders tyraminhaltig sind daher:

  • alte oder verdorbene eiweißhaltige Nahrungsmittel (z. B. abgelaufener Fisch, alter Wein)
  • durch Fermentierung gewonnene, verfeinerte oder gereifte Nahrungsmittel
    (z.B. stark gereifter Käse, ausgereifte Salami, Bier, Wein, gereifter Tofu)
  • Lebensmittel, die einen gewissen Grad an Alterung aufweisen
    (z.B. Matjeshering, Trockenfisch)
  • in Salzlaugen und Essig oder mit Milchsäure gelagerte Lebensmittel
    (z.B. rohes Sauerkraut, Mixed Pickles, Gewürzgurken aus dem Fass)

Hinzu kommen Lebensmittel, die von Natur aus einen erhöhten Tyramingehalt aufweisen, wie:

  • einige tierische Produkte (z. B. Rinder-, Geflügel- und Dorschleber, Nieren)
  • einige Pflanzen wie dicke Bohnen, hochreife Bananen, Kakao je nach Anbaubedingungen, Walnuss, hochreife Birnen, hochreife Avocados

NAHRUNGSMITTELALTERNATIVEN für die tyraminarme Ernährung mit Tranylcypromin

Beispiele von verbotenen Lebensmitteln

  • Reibekäse ( z.B. Emmentaler )
  • Parmesan ( zum Überbacken )
  • Camembert o. ä.

Vorschläge von ersatzweise verwendbaren Lebensmitteln

  • Schmelzkäse als Scheibletten ( um Pizzen und Toast zu überbacken )
  • halbfester Schnittkäse bis 20g ( z.B. eine Scheibe Gouda )
  • Frischkäse

Beispiele von verbotenen Lebensmitteln

  • Salami
  • Suppen- und Brühwürfel (halbfest)

Vorschläge von ersatzweise verwendbaren Lebensmitteln

  • frische Mettwurst bis 50g
  • frische Knacker bis 100g
  • frische Teewurst bis 50g
  • gekörnte Brühe

Beispiele von verbotenen Lebensmitteln

  • Lachs, Lachsmakrele, Lachshering ( kalt geräuchert)
  • Salzhering, Matjeshering
  • Anchovis

Vorschläge von ersatzweise verwendbaren Lebensmitteln

  • Heilbutt, Rotbarsch, Dorsch, Makrele, Stremellachs, Bückling ( heiß geräuchert )
  • alle frischen Fischprodukte Rollmops und saurer Hering ohne Salzlake bis 100g
  • Gefrierfifisch
  • Fischvollkonserven aus Hering

Beispiele von verbotenen Lebensmitteln

  • Salzgurken (Fassware)
  • saure Gurken (Fassware)
  • Sauerkraut und andere sauer eingelegte Gemüse (Mixed pickles)
  • Gerstenkeimlinge
  • reife Bohnen

Vorschläge von ersatzweise verwendbaren Lebensmitteln

  • pasteurisierte Gewürzgurken im Glas oder in der Dose bis 100 g
  • Delikatessgurken
  • pasteurisierte Senfgurken im Glas oder in der Dose
  • pasteurisiertes Sauerkraut im Glas oder in der Dose bis 100 g
  • Sojakeimlinge, Weizenkeimlinge
  • Sojabohnen, grüne Bohnen in der Schote

Beispiele von verbotenen Lebensmitteln

  • Walnüsse

Vorschläge von ersatzweise verwendbaren Lebensmitteln

  • Erdnüsse, süße Mandeln, Haselnüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamianüsse, Cashewnüsse

Beispiele von verbotenen Lebensmitteln

  • Marzipan mit Walnüssen
  • Bitterschokolade

VorschlÄge von ersatzweise verwendbaren Lebensmitteln

  • Marzipan mit Haselnüssen
  • Lübecker Marzipan mit Mandeln
  • Milchschokolade bis 20 g

Beispiele von verbotenen Lebensmitteln

  • asiatische Fisch- und Tintenfischsaucen
  • Hefeextrakt, Marmite

Vorschläge von ersatzweise verwendbaren Lebensmitteln

  • Würzsoßen auf Weizenbasis wie z.B. Maggiwürze, Binowürze u.ä.